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Kerncurriculum für das Hauptfachstudium Erziehungswissenschaft (Januar 2004)

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Der Vorstand

31. Januar 2004

Kerncurriculum für das Hauptfachstudium Erziehungswissenschaft

Gliederung

 


1   Präambel

Das Kerncurriculum Erziehungswissenschaft ist der verbindliche Mindeststandard für ein universitäres Hauptfachstudium der Erziehungswissenschaft. Das Kerncurriculum lässt Gestaltungsspielraum für die je spezifischen Profile der Universitäten und für eine individuelle Schwerpunktbildung der Studierenden. Es erleichtert zudem die Mobilität zwischen Studienstandorten sowie die Anschlussfähigkeit ergänzender und weiterbildender Studien. Angesichts der Ausdifferenzierung erziehungswissenschaftlichen Wissens und seiner Verwendungs- und Berufsbezüge ist es für die weitere Entwicklung des erziehungswissenschaftlichen Hauptfachstudiums unumgänglich, Kernbestände erziehungswissenschaftlichen Wissens und methodischen Könnens auszuweisen. Dabei geht es darum, die Verständigung über erziehungswissenschaftliche Fragen und pädagogisches Handeln aufrecht zu erhalten und zu verbessern, damit sich erziehungswissenschaftliche Theorie und Empirie sowie ihre Beziehungen zur professionellen Praxis weiterentwickeln.

Das Erfordernis gemeinsamen erziehungswissenschaftlichen Wissens und methodischen Könnens wird durch Prozesse der europäischen Integration, der Internationalisierung und Globalisierung verstärkt. Sie machen es notwendig, Wissen, Methoden und Denkweisen des Faches international austauschen zu können. Dies gilt sowohl für berufliche Tätigkeiten als auch für die wissenschaftliche Kommunikation.

Die ortspezifische Ausgestaltung der Studieneinheiten orientiert sich an professionellen Kompetenzen und Standards. Kompetenz umschließt einschlägige Wissensbestände, berufsethische Haltungen und Handlungsformen. Die jeweilige Konkretisierung der Studieneinheiten soll erkennen lassen, mit welchen Studienangeboten und Lernarrangements folgende Kompetenzen erworben werden können:
  • Problematisierung von Voraussetzungen erziehungswissenschaftlichen Wissens
  • Unterscheidung von methodischen Ansätzen
  • Wissen um Strukturen pädagogischer Berufsfelder und ihren Wandel
  • Fähigkeit zur Reflexion über Sachthemen
  • Fähigkeit zur Kommunikation über Inhalte, Strukturen und Probleme pädagogischer Tätigkeiten
  • Planerische und organisatorische Fähigkeiten
  • Pädagogisch-diagnostische Fähigkeiten
  • Fähigkeit zur Beurteilung pädagogischer Handlungs- und Entscheidungssituationen
Die Professionsorientierung des erziehungswissenschaftlichen Studiums bedeutet nicht die Vorwegnahme beruflicher Fertigkeiten. Die Differenz zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und berufspraktischem Handlungswissen darf nicht verwischt werden. Diese Differenz ist deutlich zu markieren, um technologisch verkürzte Vorstellungen der Theorie-Praxis-Beziehung zu vermeiden.

Das Kerncurriculum enthält keine Präferenz für bestimmte theoretische oder methodische Ansätze, in denen die zentralen Begriffe, Fragestellungen und Probleme konstituiert sind.

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2   Leitende Gesichtspunkte

Das erziehungswissenschaftliche Kerncurriculum wird vom grundständigen erziehungswissenschaftlichen Hauptfachstudium her definiert (Magister, Diplom, Lehramt Pädagogik in den Sekundarstufen I und II, Bachelor, Master).*

Das Kerncurriculum hält das gemeinsame, disziplinorientierte und verbindliche Minimum erziehungswissenschaftlicher Studieninhalte fest.

Die Studieneinheiten des Kerncurriculum zielen nicht auf eine Festschreibung von Lehrmeinungen. Es geht vielmehr um die Ermöglichung von Rede und Gegenrede über erziehungswissenschaftliche Fragen.

Das Kerncurriculum erstreckt sich über alle Studienphasen.

Eine Einführung in erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden ist für alle Studierenden obligatorisch.

Im Mittelpunkt der ersten Studienphase steht die theoriegeleitete Auseinandersetzung mit pädagogischen Sachfragen. In den folgenden Studienphasen werden erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Themen sowie professionsorientierende Fragestellungen intensiviert.

Das Kerncurriculum ist obligatorisch. Die Pflichtanteile der Hauptfachstudiengänge gehen darüber hinaus. Im übrigen bleiben Wahlmöglichkeiten der Studierenden und die Möglichkeit zur Profilbildung an den einzelnen Universitäten erhalten.

Die vierte Studieneinheit des Kerncurriculum hat eine Brückenfunktion zu den erziehungswissenschaftlichen Spezialisierungen und den Studienrichtungen.

* Zur Modularisierung der Studiengänge erfolgt eine gesonderte Empfehlung.

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3   Studieneinheiten und Inhalte des Kerncurriculums

Die Studieneinheiten haben einen Mindestumfang von je sechs Semesterwochenstunden. Dabei sind alle Teile mit mindestens einer Semesterwochenstunde zu berücksichtigen.

Zum Kerncurriculum gehören universitär vor- und nachbereitete Erkundungspraktika im Mindestumfang von insgesamt sechs Wochen.


Studieneinheit 1: Grundlagen der Erziehungswissenschaft

Aufgaben: Unterscheidung zwischen lebensweltlichen pädagogischen Vorstellungen und erziehungswissenschaftlichen Denkweisen; Befähigung, pädagogische Probleme begrifflich einzugrenzen, in ihrem geschichtlichen Kontext zu verstehen und theoretische Ansätze zu differenzieren.
1.1 Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft und ihrer Teildisziplinen (insbesondere Erziehung, Sozialisation, Lehren und Lernen, Unterricht, Bildung, Ausbildung, Generation und Lebenslauf)
1.2 Geschichte und Theorie der Erziehung und Bildung
1.3 Wissenschaftstheoretische Ansätze in der Erziehungswissenschaft


Studieneinheit 2: Gesellschaftliche, politische und rechtliche Bedingungen von Bildung, Ausbildung und Erziehung in schulischen und nichtschulischen Einrichtungen unter Einschluss internationaler Aspekte

Aufgaben: Einführung in empirische und sozialhistorische Bedingungen pädagogischen Handelns und erziehungswissenschaftlicher Fragestellungen in nationaler und internationaler Perspektive; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit erziehungswissenschaftlicher Forschung und pädagogischen Aufgabenstellungen im Hinblick auf ihre historischen, kulturellen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen; Befähigung zur Beurteilung und Entwicklung von Handlungskonzepten.
2.1 Theorien, Funktionen und geschichtliche Aspekte von Bildungs-, Erziehungs- und Hilfeinstitutionen sowie von Sozialisationsinstanzen
2.2 Bildungspolitik, Bildungsrecht und Bildungsorganisation sowie Systeme der sozialen Sicherung unter Einschluss international vergleichender Fragestellungen
2.3 Differenz und Gleichheit, kulturelle und soziale Heterogenität


Studieneinheit 3: Bildungsforschung und forschungsmethodische Grundlagen

Aufgaben: Einführung in die Bildungsforschung; Einführung in erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden; Befähigung zu grundlegenden forschungsmethodischen Unterscheidungen; Einübung in den Gebrauch mindestens eines Forschungsverfahrens.
3.1 Qualitative und quantitative Methoden
3.2 Erziehungswissenschaftlich besonders relevante Ansätze (z.B. pädagogisches Fallverstehen, Hermeneutik, Phänomenologie, Diagnostik, Evaluation, Bildungsstatistik)
3.3 Bildungsforschung (z.B. Benachteiligtenforschung, Lehr-Lernforschung, Weiterbildungsforschung)


Studieneinheit 4: Einführung in erziehungswissenschaftliche Studienrichtungen

Aufgaben: Verknüpfung des grundlegenden erziehungswissenschaftlichen Wissens und Könnens mit einzelnen Studienrichtungen; Überblick über die Gliederung der Gesamtdisziplin; Einführung in Theorie und Geschichte von Teildisziplinen und Berufsfeldern; Befähigung zur Wahl einer Studienrichtung.
4.1 Struktur der Erziehungswissenschaft in der Pluralität ihrer Teildisziplinen
4.2 Einführung in eine Studienrichtung
4.3 Handlungsfelder, Handlungsformen, Einstellungen und Haltungen im Kontext einer Studienrichtung


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