Mitgliedschaft in der DGfE
In die DGfE kann als ordentliches Mitglied aufgenommen werden, wer sich durch wissenschaftliche Arbeiten so ausgewiesen hat, dass sich die Gesellschaft von einer Mitarbeit wissenschaftlichen und professionspolitischen Gewinn versprechen darf. Der Nachweis wird durch die Promotion, durch kontinuierliche wissenschaftliche Publikationstätigkeit oder in Einzelfällen durch ein umfangreiches, wissenschaftliches Engagement für die Erziehungswissenschaft geführt. (Satzung der DGfE § 3, (1))
Als assoziiertes Mitglied kann aufgenommen werden, wer in einem erziehungswissenschaftlichen Kontext einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgeht und das Ziel verfolgt, im erziehungswissenschaftlichen Kontext zu promovieren. Die assoziierte Mitgliedschaft kann nach Erfüllung eines Nachweises nach § 3, (1) der Satzung auf Antrag in eine ordentliche Mitgliedschaft überführt werden. Wird dieser Nachweis nach Ablauf von fünf Jahren nicht erbracht, erlischt die assoziierte Mitgliedschaft. Eine Verlängerung der assoziierten Mitgliedschaft ist nicht möglich.
Wer nicht Mitglied der DGfE sein, jedoch in einer Sektion mitarbeiten möchte, kann in Ausnahmefällen in der entsprechenden Sektion die kooptierte Mitgliedschaft erbitten. Kooptierte Mitglieder erhalten die Zeitschrift "Erziehungswissenschaft" nicht und sind nicht stimmberechtigt im Sinne der Satzung.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit für ordentliche Mitglieder 80,00 € (seit 13.03.2012) und für assoziierte Mitglieder 30,00 € (ab 01.01.2013 35 €) und berechtigt zum Bezug der Mitgliederzeitschrift "Erziehungswissenschaft" und des Kongressberichts. Die DGfE ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und im Vereinsregister Hamburg mit der Nummer 69 VR 7512 eingetragen. Der Mitgliedsbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden.
Bei Pensionierung oder Arbeitslosigkeit kann der Beitrag auf Antrag reduziert werden.
Formular für die Aufnahme als ordentliches Mitglied (für promovierte Wissenschaftler/innen)
Formular für die Aufnahme als assoziiertes Mitglied (für noch nicht promovierte Nachwuchswissenschaftler/innen)
Antrag auf Änderung des Mitgliedsstatus (für zwischenzeitlich promovierte assoziierte Mitglieder)
Änderungen Ihrer Adress- oder Kontodaten teilen Sie bitte Benjamin Blisse unter kontakt[at]dgfe.de mit.
Fördermitgliedschaft in der DGfE
Juristische Personen, Vereine und ähnliche Institutionen können in die DGfE als Fördermitglieder aufgenommen werden, wenn sie erziehungswissenschaftliche Forschung und/ oder Lehre oder besondere Innovationen in der pädagogischen Praxis fördern. Ein dementsprechender Antrag muss an den Vorstand gestellt werden.