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Fördermitglieder der DGfE

Juristische Personen, Vereine und ähnliche Institutionen können in die DGfE als Fördermitglieder aufgenommen werden, wenn sie erziehungswissenschaftliche Forschung und/oder Lehre oder besondere Innovationen in der pädagogischen Praxis fördern. Ein dementsprechender Antrag muss an den Vorstand gestellt werden.

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