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Stellungnahmen der Sektion Sonderpädagogik

Stellungnahme der Sektion Sonderpädagogik in der DGfE zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
(Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 5. Oktober 2020

Der Vorstand der DGfE wurde vom BMFSFJ aufgefordert, den Referent*innenentwurf zu kommentieren und bat die Sektion Sonderpädagogik und die Kommission Sozialpädagogik um Stellungnahmen. Den Stellungnahmen, die einander ergänzen, schloss sich der Vorstand an und übermittelte sie dem BMFSFJ
Stellungnahme der Sektion Sonderpädagogik | Stellungnahme der Kommission Sozialpädagogik

Teilhabe auf Distanz?
Stellungnahme der Sektion Sonderpädagogik zur Corona-Krise, 10.04.2020

Die schnellen und gravierenden Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus bergen für uns alle, aber auch gerade für Menschen, die von Exklusion und Marginalisierung bedroht sind, viele neue Risiken der Exklusion und Hürden zur aktiven Teilhabe in ihrem derzeitigen Alltag. Vor allem die substantiellen Veränderungen durch Kontaktverbote und häusliche Isolation stellen neue und riesige Herausforderungen, die als Problemfelder systematisiert und auf unterschiedlichen Ebenen in den Blick genommen werden sollten.
Der Vorstand der Sektion Sonderpädagogik in der DGfE sieht es als seine Aufgabe an, auf diese Situationen aus wissenschaftlicher Perspektive aufmerksam zu machen. Dabei geht es uns darum, Fragen und Probleme zu thematisieren, zu systematisieren und ggf. politisch zu adressieren. Wir reagieren damit auf die Lage, dass die Schutzmaßnahmen, so berechtigt sie derzeit sein mögen, nicht nur erhöhte Exklusionsrisiken bergen, sondern Menschen, die ohnehin schon am Rand unserer Gesellschaft stehen, tatsächlich existenziell bedrohen könnten.
Stellungnahme als pdf-Download

Greta Thunberg als bewundernswerte Kranke - Ein kritischer Essay von Kathrin Kreuznacht

Im Nachgang zur Mitgliederversammlung der Sektion Sonderpädagogik, die am 26. September 2019 anlässlich der Jahrestagung der Sektion an der Bergischen Universität Wuppertal durchgeführt wurde, haben wir in unserer neuen Rubrik ‚Aktuelles‘ einen kritischen Essay von Katrin Kreuznacht veröffentlicht. Da wir als Vorstand der Sektion Sonderpädagogik für den Inhalt dieser Website verantwortlich sind, wurde der Essay im Vorfeld einer sorgfältigen Prüfung im Sinne eines kritischen Reviews unterzogen und ist nun hier unter der Rubrik „Stellungnahme“ nachzulesen. 
Lesen Sie hier den Essay.

Mitteilung des Vorstands, 02.03.2017

Angesichts der aktuellen fachinternen Diskussionen betont der Vorstand der DGfE-Sektion Sonderpädagogik mit Nachdruck, dass das Fach Sonderpädagogik keine bestimmten Forschungsparadigmen oder -ansätze präferiert.
Der Vorstand bekräftigt vielmehr die Position, dass in der Sonderpädagogik Bildungs- und Erziehungsprozesse systematisch beobachtet, historisch und theoretisch reflektiert und auf der Basis empirisch quantitativer und/oder qualitativer Forschungsansätze zu verstehen und zu erklären versucht werden. Sonderpädagogik versteht sich dabei sowohl als Pädagogik der Differenz als auch als Teil einer differenzierten Pädagogik der Diversität.

Stellungnahme der Sektion Sonderpädagogik der DGfE zur KMK-Empfehlung - Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, 15.03.2011

Die Empfehlung der KMK finden Sie hier als Entwurf: http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/AllgBildung/Anhoerungstext-Entwurf-2010-12-03-205-AK.pdf (pdf-Datei)

Aus der Ratifizierung der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen ergibt sich ein klarer Auftrag zur Umsetzung des Rechtes auf wohnortnahe inklusive Erziehung und Bildung in Schulen. Um das Recht auf Bildung, wie es bereits in der Erklärung der allgemeinen Menschrechte von 1948 verbrieft wurde, für alle Kinder wirksam umzusetzen, gibt die UN-Behindertenrechtskonvention die Umstellung auf ein inklusives Erziehungs- und Bildungssystem vor und verknüpft dies mit dem Recht auf soziale Inklusion. Soll diese menschenrechtliche Verpflichtung nun im politischen Umsetzungsprozess und in der Gesetzgebung der Bundesländer nicht verwässert oder gar unterlaufen werden, so kann die KMK hier eine Schlüsselstellung einnehmen. Die Umsetzungsempfehlungen der KMK führen bei den Mitgliedern der Sektion Sonderpädagogik der DGfE allerdings zu dem Eindruck, dass hier mehr Klarheit und Eindeutigkeit dem Prozess dienlicher wäre.

Unsere Feststellungen in Stichworten / Thesen: Ein wichtiger inhaltlicher Bezugsrahmen der UN-Konvention ist das Recht auf Bildung (UN 1948), einen bildungspolitischen Anhaltspunkt zum Verständnis der Konvention bieten u. a. die Guidelines for inclusion (UNESCO 2009). Die Konvention verpflichtet zur Umstellung auf ein inklusives Erziehungs- und Bildungssystem als ein unteilbares Recht für alle Kinder und auf allen Ebenen – die Konvention kennt hier keine Ausnahmen. Eine „Pluralisierung der Förderorte“ (S. 1) ist hiermit folglich nicht vereinbar. Auch eine „Ausweitung“ und „Weiterentwicklung“ (S. 3) unter Beibehaltung von Sonderinstitutionen (S. 18) kommt einer unzureichenden Umsetzung der Konvention gleich. Die Verpflichtung zur Umstellung auf ein inklusives Erziehungs- und Bildungssystem gilt in förderalen Systemen in allen Landesteilen gleichermaßen. Länderdifferenzierte Entwicklungen ohne klare Rahmenverpflichtungen unterlaufen diesen Teil der Konvention. Wird die Entscheidung für oder gegen die Erhaltung von Sonderschulen in die einzelnen Bundesländer verlagert, so widerspricht dies der Konvention. Die notwendige Umstellung auf ein inklusives Erziehungs- und Bildungssystem erfordert ein koordiniertes, planvolles Vorgehen und klare zeitliche Verpflichtungen. (Dies gilt für die Veränderungen der Schulgesetze und Lehrerbildungsgesetze ebenso wie für die Anpassung der schulorganisatorischen Strukturen und der didaktisch-methodischen Konzepte.) Der Konvention gemäß sind die personellen und sächlichen Ressourcen zur angemessenen Unterstützung konsequent im allgemeinbildenden Erziehungs- und Bildungssystem zur Verfügung zu stellen. Eine Unterstützung von Kindern „unabhängig vom Lernort“ (S. 4) ist ebenso wenig wie eine Anbindung von Ressourcen an Sonderinstitutionen mit der Konvention vereinbar. Diagnostische Maßnahmen sollten vielmehr von der Zielvorgabe der individuumsbezogenen Zuweisungsdiagnostik entlastet und weiterentwickelt werden in Richtung einer systemisch orientierten Identifizierung von „angemessenen Vorkehrungen“ in den Regelinstitutionen. Lehrkräfte müssen prinzipiell für die professionelle Umsetzung inklusiven Unterrichts und entsprechender Diagnostik qualifiziert werden, eine bloße „Addition“ von allgemeiner Qualifikation und Praxis mit der im Sondersystem entwickelten sonderpädagogischen Qualifizierung und Praxis (S. 23) greift zu kurz.  Um eine hohe inklusive Bildungsqualität zu erreichen, ist eine Ausbildung mit Blick auf die Berücksichtigung heterogener Lernausgangslagen und individueller Unterstützungsnotwendigkeiten in allen Lehramtsstudiengängen unerlässlich. Konkrete Empfehlungen zur Umstellung der universitären Ausbildung auf die Qualifizierung für das Berufsfeld inklusive Schule sind notwendig.  Die Lehrerbildungsgesetze der Länder sind hieran anzugleichen.

Die positive Wirksamkeit integrativer / inklusiver Organisationsformen schulischer Bildung ist belegt, entsprechende Konzepte liegen vor. Dieser Forschungsstand zur integrativen und inklusiven Beschulung sollte Berücksichtigung finden. Forschung zur Weiterentwicklung der schulischen Integration und Inklusion sollte gezielt unterstützt werden.

Download der Stellungnahme als pdf-Datei