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Mitgliedschaft in der DGfE

Ordentliche Mitgliedschaft

In die DGfE kann als ordentliches Mitglied aufgenommen werden, wer sich durch wissenschaftliche Arbeiten so ausgewiesen hat, dass sich die Gesellschaft von einer Mitarbeit wissenschaftlichen und professionspolitischen Gewinn versprechen darf. Der Nachweis wird durch die Promotion, durch kontinuierliche wissenschaftliche Publikationstätigkeit oder in Einzelfällen durch ein umfangreiches, wissenschaftliches Engagement für die Erziehungswissenschaft geführt. [Satzung der DGfE § 3, (1)] Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht, die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zum Bezug der Mitgliederzeitschrift "Erziehungswissenschaft" und des Kongressberichts.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 100 Euro im Jahr. Bei Pensionierung, Arbeitslosigkeit oder geringfügiger Beschäftigung kann der Beitrag auf Antrag reduziert werden. Bitte siehe Beitragsordnung.

Die DGfE ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und im Vereinsregister Berlin Charlottenburg mit der Nummer VR 29048 B eingetragen. Der Mitgliedsbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden.

Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft 

Assoziierte Mitgliedschaft

Als assoziiertes Mitglied kann aufgenommen werden, wer in einem erziehungswissenschaftlichen Kontext einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgeht und das Ziel verfolgt, im erziehungswissenschaftlichen Kontext zu promovieren. Die assoziierte Mitgliedschaft kann nach Erfüllung eines Nachweises nach § 3, (1) der Satzung auf Antrag in eine ordentliche Mitgliedschaft überführt werden. [Antrag auf Statusänderung]
Wird dieser Nachweis nach Ablauf von sechs Jahren nicht erbracht, erlischt die assoziierte Mitgliedschaft. Nach Ablauf der sechs Jahre kann die assoziierte Mitgliedschaft auf Antrag um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn die Promotion noch nicht abgeschlossen ist, aber weiter angestrebt wird. [Bitte wenden Sie sich hierfür an die Geschäftsstelle.]

Assoziierte Mitglieder haben das aktive Wahlrecht, die assoziierte Mitgliedschaft berechtigt zum Bezug der Mitgliederzeitschrift "Erziehungswissenschaft" und des Kongressberichts.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für assoziierte Mitglieder 35 Euro im Jahr.

Die DGfE ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und im Vereinsregister Berlin Charlottenburg mit der Nummer VR 29048 B eingetragen. Der Mitgliedsbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden.

Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft | Antrag auf Statusänderung 

Statusänderung assoziierter Mitglieder

Die assoziierte Mitgliedschaft kann nach Erreichen der Promotion auf Antrag in eine ordentliche Mitgliedschaft überführt werden.

Antrag auf Statusänderung

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung ist satzungsgemäß zum Jahresende möglich. Bitte wenden Sie sich per Mail (bueroErziehung@dgfewissenschaft.de) oder Post an die Geschäftsstelle:
DGfE e.V.
Warschauer Straße 36
10243 Berlin

Beitragsordnung

Assoziierte Mitglieder: 35 EUR

Ordentliche Mitglieder: 100 EUR

Eine Beitragsreduzierung für Ordentliche Mitglieder ist auf Antrag möglich für:
- Pensionierte Mitglieder: 40 EUR
- Mitglieder mit einer 65%-Anstellung oder weniger (bezogen auf TVÖD 13/14 und vergleichbare Tarife): 35 EUR
- Arbeit suchende Mitglieder: 30 EUR
- Mitglieder, die in einem osteuropäischen Land angestellt sind und dort ihren Wohnsitz haben: 52 EUR

Fördermitgliedschaft

Juristische Personen, Vereine und ähnliche Institutionen können in die DGfE als Fördermitglieder aufgenommen werden, wenn sie erziehungswissenschaftliche Forschung und/oder Lehre oder besondere Innovationen in der pädagogischen Praxis fördern. Ein dementsprechender Antrag muss an den Vorstand gestellt werden.

Änderungsmitteilungen an die DGfE

Änderungen Ihrer Adressdaten senden Sie bitte an buero@dgfe.de. Um Änderungen Ihrer Kontodaten mitzuteilen, nutzen Sie bitte diese Vorlage.