Logo Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft
  • DE |
  • EN

Ombudsgremium

Das Ombudsgremium der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) ist zuständig für die Klärung und Bearbeitung persönlicher und kollegialer Konflikte und Streitfälle, die innerhalb der DGfE oder zwischen deren Mitgliedern auftreten, etwa im Zusammenhang mit Machtmissbrauch, Diskriminierung, der Verletzung beruflicher Pflichten sowie Konflikten im Kontext von Arbeits- oder Kooperationsverhältnissen. Ombudsgremium und Ethik-Rat können bei Bedarf kooperieren, jedoch mit klarer Aufgabenverteilung.

Geschäftsordnung des Ombudsgremiums | Oktober 2025

Geschäftsordnung des Ombudsgremiums der DGfE

Präambel

Das Ombudsgremium der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) ist zuständig für die Klärung und Bearbeitung von persönlichen und kollegialen Konflikten und Streitfällen, die innerhalb der DGfE oder zwischen deren Mitgliedern auftreten, etwa im Zusammenhang mit Machtmissbrauch, Diskriminierung, der Verletzung beruflicher Pflichten sowie Konflikten im Kontext von Arbeits- oder Kooperationsverhältnissen. Ombudsgremium und Ethik-Rat können bei Bedarf kooperieren, jedoch mit klarer Aufgabenverteilung.

§1 Zweck und Aufgaben

  1. Das Ombudsgremium beschäftigt sich mit allgemeinen Streit- und Konfliktfällen, die bei und/oder zwischen Mitgliedern der Fachgesellschaft auftreten, und bietet eine unabhängige und vertrauliche Plattform zur Konfliktlösung.
  2. Es kann von Mitgliedern der DGfE oder Betroffenen mit Hinweisen auf mögliches Fehlverhalten oder Konflikte im wissenschaftlichen Arbeitskontext angerufen werden.
  3. Das Gremium gibt Empfehlungen zur Konfliktlösung und soll Maßnahmen zur Mediation vorschlagen.
  4. Über jeden Fall ist eine interne vertrauliche Dokumentation zu führen, für deren Archivierung die Geschäftsstelle der DGfE zuständig ist. Das Gremium erstattet zudem dem DGfE-Vorstand zweijährlich Bericht in aggregierter und anonymisierter Form.

§2 Zusammensetzung

  1. Das Gremium besteht aus drei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern. Die Mitglieder wählen ein:e Sprecher:in aus dem Kreis der Mitglieder. Die Zusammensetzung soll Diversitätskriterien und unterschiedliche Sektionszugehörigkeiten berücksichtigen.
  2. Eine externe Beratung durch Sachverständige ist möglich.

§3 Wahl und Amtszeit

  1. Die Mitglieder des Ombudsgremiums werden auf Vorschlag von Sektionen und Kommissionen der DGfE vom Vorstand der DGfE auf vier Jahre gewählt.
  2. Die Mitglieder des Ombudsgremiums können nicht zugleich Mitglied des Ethik-Rats sowie der Ethik-Kommission sein.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Rücktritt, Abwahl oder Verlust der Mitgliedschaft in der Fachgesellschaft.

§4 Vertraulichkeit und Unabhängigkeit

  1. Die Beratungen des Gremiums sind vertraulich.
  2. Die Mitglieder handeln unabhängig und unterliegen keinen Weisungen.
  3. Interessenkonflikte sind offenzulegen. Betroffene Mitglieder müssen sich in diesen Fällen aus dem Verfahren zurückziehen. Sie werden durch die stellvertretenden Mitglieder für die Dauer des Verfahrens ersetzt.

§5 Verfahren

  1. Das Ombudsgremium kann von allen DGfE-Mitgliedern angerufen werden.
  2. Eingaben sind schriftlich zu formulieren und über die Geschäftsstelle der DGfE einzureichen.
  3. Das Gremium prüft die Zulässigkeit und Relevanz der Eingabe(n). Eine Anhörung aller beteiligten Parteien wird empfohlen.
  4. Das Gremium soll auf eine mediative Lösung hinwirken und kann Empfehlungen zur Weiterverfolgung des Falls durch andere Gremien (z. B. Ethik-Rat, Vorstand) aussprechen.

§6 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme durch den Vorstand der DGfE in Kraft.