- DE |
- EN
Kommission zur Forschungsethik der DGfE
Bei der Einreichung von Forschungsanträgen für empirische Projekte ist zunehmend die Genehmigung einer Ethik-Kommission notwendig. Bisher gehörten derartige Genehmigungsverfahren in den Erziehungs- und Sozialwissenschaften nicht zum Standard, daher existieren noch nicht an allen Universitäten bzw. Hochschulen fachlich einschlägige Ethik-Kommissionen. Aus diesem Grund hat der Vorstand der DGfE im Juli 2015 eine Ethik-Kommission berufen. Mitglieder der DGfE, an deren Hochschule keine für sie zuständige Ethik-Kommission besteht, können entsprechende Anträge an die DGfE richten.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass jedes Projekt einer solchen Genehmigung bedarf. Dass bei empirischen Projekten die üblichen Standards guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und auch die Regeln des Datenschutzes einzuhalten sind, wird schon im Rahmen der Antragstellung bei den Förderinstitutionen geprüft und bei Qualifikationsarbeiten sind die Betreuer*innen dafür verantwortlich. Zudem kann eine forschungsethische Selbstprüfung durchgeführt werden, bitte siehe zum Bsp. Punkt 4.1.2 des Berichts "Forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften" des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD).
Eine zusätzliche Prüfung durch die Ethik-Kommission der DGfE stellt von daher keinen Standardvorgang dar, sondern ist dann notwendig, wenn eine Förderinstitution oder die Redaktion eines entsprechenden Publikationsorgans darauf besteht. Nur in diesen Fällen nimmt die Ethik-Kommission ihre Arbeit auf. Sollte Letzteres für Ihr Projekt zutreffen, so nutzen Sie bitte das Antragsformular. [Das Antragsformular kann aus technischen Gründen momentan nicht als Download zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle. Vielen Dank.]
Mitglieder der Ethik-Kommission sind:
Prof. Dr. Stefan Aufenanger | Vorsitzender
Prof. Dr. Marten Clausen
Prof. Dr. Margarete Götz
Prof. Dr. Elke Kleinau | Stellvertretende Vorsitzende
Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl
Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Ein Antrag auf Begutachtung an die Ethik-Kommission: Antragsformular. [Das Antragsformular kann aus technischen Gründen momentan nicht als Download zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle. Vielen Dank.]
- Informationen zum Projekt: Gegenstand, Zielsetzung, Methoden und Verlauf der Untersuchung.
- Informationen, die den Teilnehmenden/Probanden zur Verfügung gestellt werden (zum Bsp. zum Datenschutz, zu Filmaufnahmen etc. und zur Nutzung der gewonnenen Daten).
- Einverständniserklärungen der Teilnehmenden, ggf. abgestimmt auf verschiedene Untersuchungsschritte und - wenn geplant - auf die spätere Verwendung von Daten, Interviews, Bildern etc. über das eigentliche Forschungsprojekt hinaus, zum Bsp. in Fortbildungen.
- Eine Erklärung (siehe § 3 der Geschäftsordnung der Ethik-Kommission der DGfE), dass der Antrag bisher bei keiner anderen Kommission zur Forschungsethik zur Begutachtung eingereicht wurde (im Antragsformular enthalten).
Geschäftsordnung der Kommission zur Forschungsethik der DGfE
Präambel
Der Vorstand der DGfE bestellt unter Bezug auf seinen Ethik-Kodex eine Kommission zur Forschungsethik zur Beurteilung ethischer Aspekte erziehungswissenschaftlicher Forschung. Die Kommission unterstützt die Mitglieder der DGfE an Fachbereichen und Forschungseinrichtungen, an denen eine entsprechende Kommission nicht vorhanden ist. Sie hat die Aufgabe, bei der Durchführung von Forschungsvorhaben in Fragen ethischer Gesichtspunkte zu beraten und ein Votum abzugeben.
Erziehungswissenschaftliche Forschung ist häufig auf die Teilnahme von Personen an empirischen Studien angewiesen. Dabei sind sich die Forscher:innen ihrer besonderen Rolle in ihrer Beziehung zu den teilnehmenden Personen bewusst. Die Kommission sieht sich als Prüfungsund Beratungsinstanz, die die Würde und Integrität der an Forschungsprozessen teilnehmenden Personen gewährleisten soll und Nachhaltigkeitskriterien im Blick hat. Unberührt bleibt jedoch die prinzipielle Verantwortung der jeweiligen Forscher:innen für Inhalt, Methoden und Durchführung ihrer Forschungsvorhaben.
§ 1 Aufgabe und Zuständigkeit
- Die Kommission wird im Auftrag des Vorstands der DGfE tätig, ist ihrer Arbeit an keine Weisung gebunden und entscheidet unabhängig.
- Die Kommission gewährt Wissenschaftler:innen, die Mitglieder der DGfE sind, Hilfe und Beratung in Bezug auf ethische Aspekte ihrer Forschung. Die Kommission wird auf Antrag der Wissenschaftler:innen tätig. Antragsberechtigt sind auch Forscher:innen aus dem Ausland, jedoch nur, wenn sie entweder Mitglieder einer der DGfE vergleichbaren Fachgesellschaft ihres Landes oder der EERA sind. Ansonsten müssen sie die Mitgliedschaft der DGfE erwerben.
§ 2 Zusammensetzung
- Der Kommission gehören fünf Wissenschaftler:innen an, die Mitglieder der DGfE sind. Der Vorstand der DGfE ist mit einem Mitglied in der Kommission vertreten. Die Mitglieder werden für vier Jahre vom Vorstand bestellt. Die Kommission kann in Einzelfällen bei Bedarf weitere sachkundige Expert:innen zur Entscheidungsfindung hinzuziehen.
- Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine:n Sprecher:in sowie eine Stellvertretung. Der:die Sprecher:in leitet die Sitzungen und vertritt die Kommission nach außen.
- Mitglieder der Kommission, die an dem zu beurteilenden Forschungsvorhaben mitwirken oder deren Interessen in einer Weise berührt sind, dass die Besorgnis der Befangenheit besteht, sind von dem jeweiligen Verfahren ausgeschlossen.
- Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die durch den Vorstand der DGfE zu beschließen ist.
§ 3 Antragstellung
- Die Kommission kann von allen DGfE-Mitgliedern angerufen werden.
- Die Begutachtung eines Forschungsvorhabens erfolgt auf Antrag des:der Projektverantwortlichen.
- Die Antragsbearbeitung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Antrag bisher bei keiner anderen Kommission zur Forschungsethik zur Begutachtung eingereicht wurde. Eine entsprechende Erklärung der Antragstellenden ist den Unterlagen beizulegen.
- Die für die Stellungnahme notwendigen Unterlagen sind von Antragstellenden über die Geschäftsstelle der DGfE dem:der Sprecher:in zuzuleiten. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen wird in einer Vorlage geregelt, die über die Webseite der DGfE zugänglich ist.
§ 4 Begutachtungsverfahren
- Der: die Sprecher:in prüft, ob die Anträge an die Kommission vollständig sind und die verlangten Angaben enthalten.
- Die Kommission prüft in einem ersten Schritt die fachliche Zuständigkeit.
- Die Kommission kann von den Antragstellenden die mündliche Erläuterung des Forschungsvorhabens oder ergänzende Unterlagen, Angaben oder Begründungen verlangen.
- Auf Vorschlag des:der Sprecher:in erstellen zwei Mitglieder der Kommission unabhängig voneinander eine schriftliche Stellungnahme, die als Grundlage der Beratung und Beschlussfassung der Kommission dienen.
- Die Kommission prüft, ob im Rahmen des Forschungsvorhabens alle Vorkehrungen zur Minimierung von Forschungsrisiken getroffen wurden; ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht; sofern notwendig die Einwilligung der Teilnehmenden bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter:innen hinreichend belegt ist; die Durchführung des Forschungsvorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz, Rechnung trägt.
- Die Kommission soll bei ihrer Entscheidungsfindung einen Konsens anstreben. Wird ein solcher innerhalb der Kommission nicht erreicht, beschließt diese mit der Mehrheit der Mitglieder. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des:der Sprecher:in den Ausschlag.
- Die Kommission entscheidet, ob Bedenken bestehen, ob Auflagen gemacht werden oder ob gegen die Durchführung des Forschungsvorhabens keine Bedenken bestehen.
- Die Entscheidung der Kommission ist den Antragstellenden schriftlich mitzuteilen. Ablehnende Voten bzw. Empfehlungen zur Änderung des Forschungsvorhabens sind schriftlich zu begründen.
- Gibt die Ethik-Kommission kein positives Votum ab, so können die Antragstellenden einmalig ihre Gegenargumente darlegen und der Kommission übermitteln. Die Kommission berät dann unter Einbeziehung dieser Argumente noch einmal über ihre Entscheidung.
§ 5 Vertraulichkeit der Ethik-Begutachtung
- Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich. Die Antragsunterlagen, die beiden Stellungnahmen, das forschungsethische Votum (in deutscher und englischer Sprache) sowie ggf. Schriftwechsel werden von der Geschäftsstelle der DGfE der Archivierung zugeführt.
- Der Gegenstand des Verfahrens und die Stellungnahmen der Kommission sind vertraulich zu behandeln. Die Mitglieder der Kommission sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. Dasselbe gilt für hinzugezogene Sachverständige. Individuelle Voten werden vertraulich behandelt.
- Die Mitglieder der Kommission sind zu Beginn ihrer Tätigkeit über ihre Verschwiegenheitspflicht zu belehren.
- Bei der Archivierung der Antragsunterlagen ist der jeweils aktuelle Datenschutz zu beachten.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme durch den Vorstand der DGfE in Kraft.
Geschäftsordnung der Ethik-Kommission | Oktober 2025
"Best-Practice Forschungsethik" | Informationsportal des RatSWD für Forschende, Ethikkommissionen und Lehrende
Die AG Forschungsethik des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) hat diese Webseite zu „Best-Practice Forschungsethik“ aufgesetzt, um Forschende und Ethikkommissionen in der Konzeption und Begutachtung von Forschungsvorhaben bestmöglich zu unterstützen. Es handelt sich bei der Best-Practice-Seite um ein Portal, über das Forschende und Studierende, Mitglieder von Ethikkommissionen und Lehrende strukturiert auf relevante Informationen und Vorlagen zur Forschungsethik von Forschungseinrichtungen, Fachgesellschaften und Förderinstitutionen zugreifen können. Neben dem Zugriff auf disziplinspezifische Ethikleitlinien, allgemeine und besondere Hinweise und Checklisten für die Erstellung von informierten Einwilligungen für die Teilnahme an Forschungsprojekten können Sie sich beispielsweise
- als Forschende informieren, wann ein Ethikvotum erforderlich sein kann und welche Elemente im Zyklus des Forschungsprozesses – von der Planung eines Forschungsprojekts, über die Durchführung bis hin zur Archivierung und Nachnutzung – zu beachten sind.
- als Mitglied einer Ethikkommission zu fachübergreifenden und fachspezifischen Begutachtungsstandards informieren: Dazu gehören etwa Standards für die „gute wissenschaftliche Praxis“, den Umgang mit Forschungsdaten allgemein oder auch die Nachnutzung von Forschungsdaten.
- als Lehrende Fallstudien und Tutorials nutzen, die forschungsethische Dilemmata bearbeitbar machen.
Mit diesem Portal reagiert der RatSWD auf die Ergebnisse einer im Frühjahr 2021 durch den RatSWD durchgeführten Umfrage bei Forschenden und Ethikkommissionen, bei der hohe Unterstützungsbedarfe festgestellt wurden (vgl. ausführlich dazu das RatSWD Working Paper 278/2022 von A. Strobel, A. Zeiler, A., & K. Schaar).
